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Ab sofort können Sie sich hier für eine Corona-Impfung anmelden!

Die Termine finden Sie unten auf dieser Seite. Die Impfung ist für in Österreich sozialversicherte Patienten kostenlos, nicht versicherte Personen müssen € 20,– Impfgebühr zahlen.

Wir freuen uns Sie in unserer Ordination begrüßen zu dürfen!

Unsere Ordination ist eine Terminordination. Das heißt, dass wir keine fixen Ordinationszeiten haben, sondern um eine telefonische Terminvereinbarung bitten!

Sie können uns von Montag bis Freitag zwischen 9:00 bis 15:00 unter 0676 7512276 erreichen! Sollten wir uns nicht sofort melden können, rufen wir sicher zurück!

Wenn Sie wollen können Sie auch ein E-Mail an rezeption@dr-franz.at schicken.

Gutachten für das Sozial-/Finanzministerium: Für Terminänderungen bitten wir um eine Email an rezeption@dr-franz.at!

Barrierefreier Zugang: Unser Zugangsweg hat ein eine Stiege mit 2×8 Stufen. Sollten Sie Hilfe benötigen sagen Sie uns bitte vorher telefonisch Bescheid! Wir helfen gerne!

Termine Online-Buchung – Corona-Impfung

Impfstoff: Pfizer/Biontech – Comirnaty

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Vier Augen sehen mehr als Zwei

Eine ärztliche Zweitmeinung erhöht die Patientensicherheit, kann Ressourcen schonen und die Versorgungseffizienz steigern. Medizinisch nicht indizierte Eingriffe werden detektiert und verhindert. Ein Regulativ dafür fehlt aber. Die typisch heimische Lösung à la „es geht schon irgendwie, wenn es denn sein muss“ – die genügt nicht mehr.

Deutschland ist hinsichtlich einer Regelung des Anspruchs auf eine ärztliche Zweitmeinung – wieder einmal – ein bisschen formeller und „korrekter“. Mit dem sogenannten „Versorgungsstärkungsgesetz“ erhielten 2015 alle gesetzlich Versicherten einen von den Krankenkassen honorierten Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei ausgewählten geplanten Eingriffen. Voraussetzung für jedes „Zweitmeinungsverfahren“ ist die Konsultation eines für die Indikation qualifizierten und in einem speziellen Register verzeichneten Arztes – auch dafür sind die Kriterien transparent geregelt. Befragt man heimische Experten über die Sinnhaftigkeit von Zweitmeinungen unter bestimmten Voraussetzungen und vor Therapieentscheidungen mit weitreichenden Folgen, findet man nur wenige kritische Stimmen. Zum einen könnten Zweitmeinungen eine unzureichende Diagnostik aufdecken, die Gefahr von Fehleinschätzungen bei der Therapiewahl vermindern oder sinnvolle Alternativen aufzeigen, zum anderen, wenn sie die Erstmeinung bestätigen, zur Sicherheit der Patienten – aber auch der behandelnden Ärzte – beitragen.

Im klinischen Setting gilt das „Vier Augen sehen mehr als zwei“-Prinzip bei komplexen Indikationen und Eingriffen als selbstverständlich. Bekanntestes, aber keinesfalls einziges Beispiel dafür sind die interdisziplinären Tumorboards. Im niedergelassenen Bereich ist das 4-Augen-Prinzip hingegen nach wie vor eher die Ausnahme von der Regel.

Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Nach wie vor weit verbreitet ist die Skepsis vieler Ärzte, die ihre Kompetenz und Autorität gefährdet sehen, sollte ihre Meinung von Patienten hinterfragt oder gar angezweifelt und von Kollegen widerlegt werden.
  • Aufgrund des Fehlens eines reglementierten Anspruchs, bleibt das Einholen einer Zweitmeinung in der Regel der Eigeninitiative der Patienten überlassen. Voraussetzung dafür wäre aber eine entsprechende Gesundheitskompetenz der Patienten. Eine solche ist in Österreich aber immer noch unterdurchschnittlich ausgeprägt, wie zahlreiche internationale Studien belegen.
  • Die größte Hemmschwelle bildet allerdings die fehlende Honorierung dieser Leistung durch die Sozialversicherung. Ohnehin überlastete Ärzte haben wenig Motivation, eine Gratis-Leistung aktiv anzubieten, Patienten sind verständlicherweise nur selten bereit (oder dazu in der Lage), ein paar hundert Euro in die Privatmedizin zu investieren.

Wenig Potenzial in Österreich

Letzteres musste DI Christian Schreiber, Inhaber einer der ersten und bislang wenigen Online-Plattformen für ärztliche Zweitmeinungen Doctoritas zur Kenntnis nehmen. „Der österreichische Markt für Zweitmeinungen ist praktisch inexistent“, bestätigt Schreiber: „Mehr als 90 Prozent der Patienten, die uns mit einer Zweitmeinung beauftragen, kommen aus dem Ausland, vorwiegend aus dem russischen und arabischen Raum.“ Die Anzahl österreichischer Patienten bewege sich seit der Gründung 2016 im zweistelligen Bereich – pro Jahr! Derzeit denkt Schreiber sogar darüber nach, die deutschsprachige Website abzudrehen, denn es sei „nicht absehbar, dass sich an der Situation in nächster Zeit etwas ändern könnte. Ich habe in zahllosen Gesprächen bisher noch keinen niedergelassenen Arzt gefunden, der eine Zweitmeinung empfiehlt – und schon gar keine elektronische.“ Auch Verhandlungen mit Versicherungen hinsichtlich einer Kostenübernahme seien bislang weitgehend am fehlenden Interesse gescheitert. Einzig mit der Wiener Städtischen wurde eine Kooperation ausgehandelt. Deren Privatversicherungskunden haben somit Anspruch auf eine Zweitmeinung. Meist wird dieses Angebot von jüngeren, Internet-affinen Kunden genutzt, häufig bei orthopädischen Fragestellungen. Eine Zweitmeinung kostet im Standardpaket (ein Experte, keine Übersetzungen) und ohne private Zusatzversicherung rund 300 Euro.

Gefragt nach seiner Einschätzung, wie oft die erstellte Zweitmeinung vom ursprünglichen eingereichten Therapievorschlag abweicht (interne Auswertungen von Daten gibt es dazu nicht), nennt Schreiber „etwa ein Drittel. Wobei ich dazu auch jene Fälle zähle, wo wir noch weitere Untersuchungen empfehlen, bevor eine Therapieentscheidung getroffen werden sollte“. Dieser Wert deckt sich durchaus Studiendaten, wonach etwa 20 Prozent der Ärzte bei Zweitmeinungen tatsächlich zu einer anderen Einschätzung als ihre Kollegen gelangen. Angesichts solcher Zahlen wünscht sich die Plattform Patientensicherheit auch für Österreich eine klare Regelung der Ansprüche auf Zweitmeinung inklusive Kassen-Honorierung, sagt deren Präsidentin Dir. Dr. Brigitte Ettl. Das wäre vor allem für Indikationen sinnvoll, „wo man vermuten kann, dass zu viel operiert wird“. Plattform-Geschäftsführerin Dr. Maria Kletecka, als Juristin mit vielen nachträglichen Rechtsansprüchen von Patienten befasst, vertritt die These, dass es bei einer eindeutigen rechtlichen und finanziellen Regelung „hinterher deutlich weniger Komplikationen geben würde“.

Davon ist auch Dr. Gerald Bachinger überzeugt. Daher fordert der Sprecher der Patientenanwälte mehr Transparenz statt des „jetzt informellen und oft stillschweigend tolerierten Rechts auf Zweitmeinung, vor allem was die Indikationen, Rahmenbedingungen und Honorarsätze betrifft. Bachinger ist ein Kämpfer der ersten Stunde für das Patientenrecht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Schon vor vielen Jahren hat er darüber mit dem damaligen Ärztekammer-Präsidenten Dr. Walter Dorner verhandelt. Eine annähernd ähnlich große Bereitschaft, gemeinsam mit der Sozialversicherung an Lösungen zu arbeiten, nehme er bei den derzeitigen Kammer-Funktionären „eher nicht wahr. Ich erwarte da seitens der Ärztekammer keine Initiativen.“ Ärzte sehen laut Bachinger darin eher „eine Bedrohung und einen Angriff auf ihre medizinische Kompetenz als eine Unterstützung in schwierigen Entscheidungen“. Mehr Transparenz könnte solchen „Irritationen“ entgegenarbeiten und irgendwann „sogar zu einer Art Selbstverständlichkeit“ führen. Private Angebote wie jenes von Doctoritas hält Bachinger durchaus für sinnvoll, will das Thema aber nicht der Privatmedizin überlassen. „Es gehört im Rahmen des solidarischen Gesundheitssystems geregelt, andernfalls stärkt es nur noch weiter die 2-Klassen-Medizin.“

Zurückhaltende Ärztekammer

Dr. Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin in der Österreichischen Ärztekammer, sieht im Gegensatz zu Bachinger keinen Handlungsbedarf. Auch jetzt wäre es für „jeden Patienten, der das will“ möglich, eine Zweitmeinung einzuholen. „Wenn ein Kassenpatient zu Arzt A geht, sich untersuchen und beraten lässt, dann aber noch unsicher ist und zu Arzt B geht, wird er auch dort ein normales ärztliches Gespräch bekommen. Dazu braucht man keine Berechtigung der Kasse einholen.“ Grundsätzlich „finde ich es gescheit“, so Wutscher weiter, „dass sich ein Patient, der sich seriös Gedanken macht, eine weitere Meinung einholt. Wenn jemand zu mir in die Praxis kommt und es begründet, warum er meine Meinung wissen will, dann bekommt er sie auch. Der Ton macht dabei aber die Musik. Wenn ich das Gefühl habe, da regt sich jemand nur auf, macht persönliche Vorwürfe gegen meine Kollegen, dann sage ich nein.“

Tatsächlich gibt es auch offiziell eine Hintertür, um als Patient eine Zweitmeinung auf Kosten der Kassen einzuholen. Ein entsprechender Passus fände sich etwa im Kleingedruckten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), erzählt Mag. Christoph Schmotzer, in der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) um Gesundheitskompetenz und Gesundheitsförderung bemüht. Patienten könnten demnach einen entsprechenden Antrag stellen und argumentieren, warum sie eine zweite Meinung brauchen. Anfragen der Ärzte Woche bei der ÖGK, wie oft solche Ansuchen gestellt und nach welchen Kriterien sie von der Kasse genehmigt bzw. abgelehnt werden, blieben leider unbeantwortet.

Fachgesellschaften fördern Zweitmeinung

Viele medizinische Fachgesellschaften hingegen unterstützen die Forderung nach einem verbindlichen Anspruch auf Zweitmeinung. „In einem Gesundheitssystem, in dem heute zu Recht absolute Transparenz gefordert wird, haben Patienten ein Recht auf eine Zweitmeinung, wenn sie sich nicht sicher sind wegen der Diagnose oder der Therapieempfehlung“, sagt etwa OÄ Dr. Waltraud Stromer, Präsidentin der Österreichischen Schmerzgesellschaft (ÖSG). Das sollte auch im Interesse des behandelnden Arztes sein, findet Stromer: „Jeder gute Arzt empfiehlt von sich aus, in bestimmten Fällen eine Zweitmeinung einzuholen. Das habe nichts mit Inkompetenz zu tun, sondern mit seriösem Arbeiten.“ Patienten würden es sehr schätzen, wenn „man ihnen sagt: Ich bin mir nicht sicher, ich will aber, dass Sie die bestmögliche Behandlung bekommen, daher möchte ich, dass Sie noch zu einem Kollegen gehen“. Das erhöhe das Sicherheitsgefühl sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten und steigere damit eher noch das Ansehen des Arztes.

Daher hält es Stromer für „sinnvoll und wünschenswert“, dass sich „Ärztekammer, Patientenanwaltschaft und Krankenkassen an einen Tisch setzen, um Standards zu entwickeln und auch eine finanzielle Abdeckung für Zweitmeinungen sicherzustellen, wie das in vielen Ländern schon existiert“. Eine entsprechende Regelung hätte zudem den angenehmen Nebeneffekt, Ressourcen und Geld einzusparen, ist Stromer überzeugt und zitiert Studien, wonach ein Großteil bereits geplanter orthopädischer Operationen aufgrund von Zweitmeinungen abgesagt und durch konservative, multimodale Therapieansätze ersetzt werden konnten. Aber das ist eine andere Geschichte.

Preisliste Ordination

TätigkeitPreis
10-minütige Ordination€ 25,–
15-minütige Ordination € 37,–
20-minütige Ordination € 50,–
30-minütige Ordination € 75,–
45-minütige Ordination € 105,–
60-minütige Ordination € 140,–
90-minütige Ordination € 205,–
Akupunktur – Folgebehandlung€ 55,–
Visiten
Werktags 7-20 Uhr€ 235,–
Werktags 20-7 Uhr€ 310,–
Sam/Son- & Feiertags 7-20 Uhr€ 270,–
Sam/Son- & Feiertags 20-7 Uhr € 370,–
im Umkreis von 30km, 30 Minuten max. Behandlungsdauer

Entsprechend der Honorarvorgaben der Österreichischen Ärztekammer sind folgende, von der Sozialversicherung nicht gedeckten Leistungen, Privattarifen zu verrechnen:

TätigkeitPreis
Antikörper-Test€ 84,–
Ärztliche Bestätigung über SARS-CoV-2-Nachweis€ 17,–
Ärztliche Bestätigung über neutralisierende SARS-CoV-2 Antikörper€ 17,–
Risikoeinstufungsattest bei COVID-19-Impfungen€ 17,–
Antigen-Schnelltest bei asymptomatischen Probanden€ 35,–
Privater PCR-Test€ 114,–
Impf-Honorar€ 18,–
Attest – kurz (Turnbefreiung, Krankmeldung)€ 25,–
Nachtragung von Einträgen in Impfpässe
Honorar für 1 bis 2 Nachträge€ 25,–
Honorar für 3 und mehr Nachträgen€ 35,–
Honorar bei Nachtragung mit ausführlicher Beratung€ 45,–

Impf-Pass Corona-Impfung

Liebe Patientinnen und Patienten!

Bezüglich der Eintragung von Impfungen gegen Covid-19 im Impfpass möchte ich folgende Information bekanntgeben:

  1. Die Impfung muss durch unsere Ordination im elektronischen Impfpass „E-Impfpass“ verpflichtend eingetragen werden. Nur so kann die Verrechnung, und somit die für den Patienten kostenlose Impfung, erfolgen.
  2. Wenn der Impfling einen papierernen Impfpass zur Impfung mitbringt, wird von uns die Eintragung in diesen vorgenommen. Diese Leistung erfolgt von uns freiwillig und kostenlos, obwohl sie eine Mehrleistung darstellt zu der wir nicht verpflichtet sind, da bereits eine Eintragung im elektronischen Impfpass erfolgt ist.
  3. Wenn der Impfling seinen Impfpass bei der Impfung nicht dabei hat (weil vergessen, verloren oder nicht vorhanden) so kann eine zusätzliche Eintragung in diesen Impfpass nur nach einer neuerlichen Terminvereinbarung erfolgen. Da es nicht unser Versäumnis ist, wenn kein Impfpass vorgelegt wurde, und einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand für uns bedeutet, verrechnen wir für diese Leistung € 25,– (Privattarif der ÖÄK).

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Mag. Dr. Alexander Franz MBA

Online-Buchung HTBLuVA Salzburg – Lehrer

Impfstoff: Pfizer/Biontech – Comirnaty B4.5

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Zur Impfung mitzubringen sind:

Lindern Yoga, Pilates, Tai-Chi und Qigong chronischen Nackenschmerz?

Eine Metaanalyse liefert Aufschluss über die Therapieeignung von Yoga, Pilates, Tai-Chi und Qigong bei chronischen unspezifischen Nackenschmerzen und setzt sie in Beziehung zu konventionellen Bewegungstherapien.

Zur Behandlung chronischer unspezifischer Nackenschmerzen wird üblicherweise eine gezielte Bewegungstherapie empfohlen. Doch eine Metaanalyse lässt Fragen an den bevorzugt verschriebenen Anwendungen aufkommen.

Die gepoolte Analyse basiert auf 40 randomisierten und kontrollierten Studien. Alle befassten sich mit dem Einfluss verschiedener Trainingsformen auf Schmerzintensität und/oder funktionelle Einschränkungen. Arbeiten zu verletzungsbedingten Beschwerden, z.B. nach einem Schleudertrauma, waren im Datensatz nicht enthalten.

Die Wissenschaftler bewerteten über eine Netzwerk-Metaanalyse die Vielzahl der angebotenen Therapieverfahren, darunter auch einzelne Bestandteile kombinierter Behandlungen. Yoga, Pilates, Tai-Chi und Qigong wurden zusammengefasst, denn sie arbeiten alle mit Übungen, die den ganzen Körper adressieren, nicht nur die zervikale Funktion. Außerdem war eine Einzelauswertung aufgrund der geringen Studienzahl nicht möglich.

Eine ideale Therapie für den chronischen unspezifischen Nackenschmerz ließ sich nicht ermitteln. Eine zumindest geringe Evidenz gab es für drei Behandlungsformen: Verbesserung der motorischen Kontrolle, Kräftigungstraining und die überwiegend fernöstlichen Methoden Yoga, Pilates, Tai-Chi bzw. Qigong. Sie alle lindern Schmerz und funktionelle Einschränkung in vergleichbarem Ausmaß. Die oft verordneten Trainingstherapien für Beweglichkeit und Gleichgewicht sowie multimodale Ansätze erzielten keinen nennenswerten Effekt.

Quelle: De Zoete RMJ et al. Br J Sports Med 2020; DOI: 10.1136/bjsports-2020-102664

Honig lindert Symptome besser als viele Medikamente

Bei Erkältungserscheinungen schwören viele Menschen auf Heißgetränke mit Honig. Jetzt hat ein systematisches Review mit Metaanalyse gezeigt, dass sie damit genau richtig liegen. Das alte Hausmittel war vor allem bei Husten deutlich effektiver als ansonsten eingesetzte symptomatische Medikamente.
Obwohl sie fast immer viral bedingt sind, werden bei oberen Atemwegsinfekten immer noch viel zu häufig Antibiotika verschrieben. Diese sind bei viralen Infekten unwirksam und durch die nicht indizierte Behandlung können Resistenzen gefördert werden. Zudem konnte für viele zur symptomatischen Behandlung von Atemweginfekten eingesetzte Medikamenten nie eine durchschlagende Wirkung belegt werden und sie sind durch Nebenwirkungen belastet.

Eine Alternative bei viralen oberen Atemweginfektionen könnte Honig sein. Für das traditionell eingesetzte süße Hausmittel zur Linderung von Erkältungserscheinungen gibt es inzwischen auch einige Studien und in Leitlinien wird Honig bereits bei Kindern mit akutem Husten ausdrücklich empfohlen.
Auswertung von 14 kontrollierten Studien

Britische Wissenschaftler um Hibatullah Abuelgasim von der Oxford University Medical School haben jetzt im Rahme eines systematischen Reviews mit Metaanalyse 14 randomisierte kontrollierte Studien mit 1.761 Teilnehmern ausgewertet, in denen bei Kindern (9 Studien) und Erwachsenen mit Erkältungserscheinungen Honig mit anderen Erkältungsmedikamenten oder Placebo (2 Studien) verglichen wurde. In welcher Form der Honig zugeführt wurde, war in den Studien sehr unterschiedlich: In 9 Studien kam er pur zum Einsatz, in drei als Sirup in Kombination mit Pflanzenextrakten und in 3 wurde er mit Kaffee oder Milch kombiniert.
Vor allem bei der Reduktion von Husten ist Honig überlegen

Im Vergleich zur herkömmlichen Behandlung („usual care“) konnte der Honig deutlich punkten: Es zeigte sich eine Überlegenheit in Bezug auf den kombinierten Symptomen-Score (3 Studien), vor allem die Hustenfrequenz (8 Studien) und die Hustenschwere (5 Studien) wurde stärker abgemildert. Zudem war die symptomatische Phase 1-2 Tage kürzer.

Zwei Studien mit einem Vergleich zu dem zentral wirksamen Antitussivum Dextrometorphan konnten kombiniert ausgewertet werden (n=137) und zeigten keinen signifikanten Vorteil von Honig in Bezug auf Hustenfrequenz und Hustenstärke. Im direkten Vergleich zu dem schlaffördernden Antihistaminikum Diphenhydramin (4 Studien, 385 Patienten) ergab sich dagegen eine deutliche Überlegenheit von Honig in der Verbesserung des kombinierten Symptomenscores, der Hustenhäufigkeit und –schwere.

Die zwei placebokontrollierten Studien kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen, was nach Aussage der Autoren aber auch durch methodische Unterschiede bedingt sein könnte. Hier seien sicher noch weitere placebokontrollierte Studien insbesondere bei Erwachsenen erforderlich, um die Evidenz zu untermauern.

Unter dem Strich scheint Honig bei Erkältungen mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit aber eine preiswerte, überall erhältliche und (mit Ausnahme von Honigallergikern und Kindern unter einem) Jahr nahezu nebenwirkungsfreie Alternative zur medikamentösen Therapie zu sein. Insbesondere bevor man bei oberen Atemwegsinfekten Antibiotika verschreibt sollte man überlegen, ob Honig nicht eine bessere Alternative ist, schreiben die Autoren.