Impf-Pass Corona-Impfung

Liebe Patientinnen und Patienten!

Bezüglich der Eintragung von Impfungen gegen Covid-19 im Impfpass möchte ich folgende Information bekanntgeben:

  1. Die Impfung muss durch unsere Ordination im elektronischen Impfpass „E-Impfpass“ verpflichtend eingetragen werden. Nur so kann die Verrechnung, und somit die für den Patienten kostenlose Impfung, erfolgen.
  2. Wenn der Impfling einen papierernen Impfpass zur Impfung mitbringt, wird von uns die Eintragung in diesen vorgenommen. Diese Leistung erfolgt von uns freiwillig und kostenlos, obwohl sie eine Mehrleistung darstellt zu der wir nicht verpflichtet sind, da bereits eine Eintragung im elektronischen Impfpass erfolgt ist.
  3. Wenn der Impfling seinen Impfpass bei der Impfung nicht dabei hat (weil vergessen, verloren oder nicht vorhanden) so kann eine zusätzliche Eintragung in diesen Impfpass nur nach einer neuerlichen Terminvereinbarung erfolgen. Da es nicht unser Versäumnis ist, wenn kein Impfpass vorgelegt wurde, und einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand für uns bedeutet, verrechnen wir für diese Leistung € 25,– (Privattarif der ÖÄK).

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Mag. Dr. Alexander Franz MBA