Allgemeine Informationen
Die erhöhte Familienbeihilfe steht in Österreich unter folgenden Voraussetzungen zu:
Voraussetzungen
- Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder
- Das Kind ist dauerhaft außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
Sie wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird, und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.
Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach Antragstellung eine Einladung zu einer Untersuchung bei einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt.
Diese Untersuchungen werden bei uns für die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich nach Zuweisung durch der jeweils zuständigen Landesstelle des Sozialministeriums durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf help.gv.at.