Ein Teil der Kosten wird durch die Krankenkasse ersetzt.
Rückerstattung durch die Krankenkasse
Das System der Wahlärzte funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Der Patient muss zuerst die Leistung bezahlen, die Krankenkasse entscheidet im Nachhinein, welchen Anteil sie dem Patienten zurückerstattet. Es gibt zwar klare Richtlinien, die die Höhe der Rückerstattung festlegen, es fließen aber sehr viele Faktoren ein auf die weder Arzt noch Patient einen Einfluss haben (z.B. die Anzahl der Arztbesuche im Quartal). Grundsätzlich werden maximal 80 Prozent des bezahlten Honorars an den Patienten zurück vergütet. Die Differenz von 20 Prozent behält Krankenkasse als Aufwands-entschädigung ein. Sie finden auf unseren Honorarnoten unter den meisten Positionen einen Textblock der als Hinweis für die Krankenkasse dient, welche Positionen ein praktischer Arzt verrechnen würde. Der Sachbearbeiter entscheidet im Einzelfall über die Höhe der Rückvergütung.
Somit ist es leider für uns nicht möglich Ihnen im Vorhinein über die exakte Höhe der Rückerstattung Auskunft zu geben.