Vorsorgeuntersuchung

Die Ziele der Vorsorgeuntersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung verfolgt zwei Ziele:

Erstens soll verhindert werden, dass Krankheiten entstehen, indem ein Gesundheitsrisiko rechtzeitig erkannt und reduziert wird. Zweitens sollen Krankheiten in einem möglichst frühen, noch gut therapierbaren Stadium entdeckt werden, um bessere Heilungschancen zu erreichen.

Ein Schwerpunkt der Vorsorgeuntersuchung liegt auf Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen. Diese Krankheiten zählen bundesweit zu den häufigsten Todesursachen. Erhebungen der Statistik Austria zufolge erleiden in Österreich jährlich rund 12.000 Menschen einen Herzinfarkt. Ungefähr die Hälfte der Betroffenen stirbt an den Folgen. Die Krebserkrankungen nehmen mit ca. 25 Prozent den zweiten Platz in der Reihenfolge der Todesursachen ein. Ziel der Vorsorgeuntersuchung ist auch, die Häufigkeit von Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen und die Todesfälle zu senken.

Die Erfolgsgeschichte der Vorsorgeuntersuchung

Laut dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger trägt die Vorsorgeuntersuchung einen wesentlichen Anteil an der in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Lebenserwartung: Als die Vorsorgeuntersuchung 1974 in Österreich eingeführt wurde, lag die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen bei ungefähr 75 Jahren und jene der Männer bei 67 Jahren. Heute leben Frauen durchschnittlich um sieben und Männer um acht Jahre länger.

Auch bei einzelnen Erkrankungen zeigt sich die Wirksamkeit der Vorsorgeuntersuchung. Seit der Einführung einer einfachen Abstrichuntersuchung (PAP-Abstrich) konnte die Sterblichkeitsrate bei Gebärmutterhalskrebs in den letzten zwei Jahrzehnten um 50 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus hat die frühzeitige Behandlung von Bluthochdruck dazu beigetragen, dass die Todesfälle durch Schlaganfall seit 1980 um 45 Prozent zurückgegangen sind. 

Das Untersuchungsprogramm

Die Schwerpunkte des Untersuchungsprogramms der Vorsorgeuntersuchung liegen auf der Früherkennung und Prävention bestimmter Krankheiten. Das Untersuchungsprogramm umfasst:

Früherkennung von Risikofaktoren für Herz-Kreislauferkrankungen

Zur Früherkennung einer Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems wird bei der Vorsorgeuntersuchung ein individuelles Risikoprofil erstellt. Dabei werden die Lebensgewohnheiten (zum Beispiel Rauchen oder Alkoholkonsum) mit körperlichen und internistischen Werten – wie Gewicht oder Blutdruck – in Beziehung gesetzt.

Früherkennung von Risikofaktoren für Stoffwechselerkrankungen

Das Screening nach Diabetes mellitus ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung. Um das Diabetes-Risiko zu beurteilen, prüft die Ärztin/der Arzt die Krankengeschichte und fragt nach Diabetes-Fällen in der Familie. Mithilfe der Blutzuckermessung können Krankheiten, die mit einem zu hohen oder zu niedrigen Blutzuckerspiegel einhergehen, diagnostiziert werden, so zum Beispiel Diabetes mellitus.

Früherkennung häufiger Krebserkrankungen

Krebserkrankungen sind mit ca. 19.000 Sterbefällen pro Jahr die zweithäufigste Todesursache in Österreich. Die Früherkennung einer Krebserkrankung macht den Einsatz von Therapieverfahren möglich, die weniger belastend sind als Therapien von fortgeschrittenen Krebserkrankungen

  • Gebärmutterhalskrebs: Zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird Frauen ab dem 18. Lebensjahr bei der Vorsorgeuntersuchung der sogenannte PAP-Abstrich (Krebsabstrich) empfohlen.
  • Brustkrebs: Alle Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren, die in Österreich wohnhaft sowie bei einem teilnehmenden Sozialversicherungsträger versichert sind, können alle 24 Monate eine Mammographie-Untersuchung zu Früherkennungszwecken nur mit ihrer e-card in Anspruch nehmen. Mehr Infos unter Brustkrebs-Früherkennung.
  • Darmkrebs: Frauen und Männer ab dem 50. Lebensjahr können die erweiterte Darmkrebs-Früherkennung in Anspruch nehmen. Sie umfasst – zusätzlich zum jährlichen Hämoccult-Test (Untersuchung des Stuhls auf Blut) – alle zehn Jahre eine Darmspiegelung (Koloskopie)

Prävention von Suchterkrankungen

Das Untersuchungsprogramm legt einen eigenen Schwerpunkt auf die Prävention von Suchterkrankungen. Dabei wird der Konsum von Tabak, Alkohol und Medikamenten erhoben sowie Unterstützung und Hilfe bei der Entwöhnung angeboten

Prävention von Parodontalerkrankungen

Parodontitis (bakterielle Zahnbetterkrankung) gilt ab dem 30. Lebensjahr als größter Risikofaktor für Zahnausfall. 70 Prozent der Zahnverluste werden durch eine chronische Parodontitis verursacht. Die Erkrankung verläuft oft schmerzfrei und bleibt daher häufig unbemerkt. Ziel der Vorsorgeuntersuchung ist es, das Risiko für Parodontitis zu erkennen und durch geeignete Vorbeugung den Verlauf der Erkrankung zu verlangsamen oder zu stoppen.

Prävention von Alterserkrankungen

Bei Menschen, die über 65 Jahre alt sind, wird bei der Vorsorgeuntersuchung ein vermehrtes Augenmerk auf die Hör- und Sehleistung gelegt. Fast ein Drittel der über 65-Jährigen leidet an einer Hörstörung oder Sehbeeinträchtigung. Nachlassendes Hörvermögen wird von vielen Menschen nicht rechtzeitig erkannt. Mit einer entsprechenden Behandlung kann die Lebensqualität erheblich gesteigert werden.

Mehr zum Thema „Vorsorgeuntersuchung“ finden Sie in der Informationsbroschüre des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherung.

Wohin kann ich mich wenden?

Die Vorsorgeuntersuchung kann ausschließlich bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit einem eigenen Kassenvertrag für die Vorsorgeuntersuchung oder bei Vertragseinrichtungen beziehungsweise Gesundheitszentren der Krankenkassen in Anspruch genommen werden.

Die Basisuntersuchungen werden angeboten von:

  • niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin,
  • Fachärztinnen und Fachärzten für Lungenheilkunde.

Der PAP-Abstrich kann sowohl von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin als auch von niedergelassenen Fachärztinnen oder von einem niedergelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt werden.

Die Mammografie als Zusatzuntersuchung wird angeboten von:

  • Fachärztinnen oder Fachärzten für Radiologie.

Im Rahmen des neuen Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms, das 2014 startet, bekommen Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren alle zwei Jahre per Post einen persönlichen Einladungsbrief zur Mammografie-Untersuchung. Frauen im Alter zwischen 40 und 44 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren können auf Wunsch bei der kostenlosen Telefon-Serviceline eine Einladung anfordern. Eine ärztliche Zuweisung zur Mammografie ist neben dieser Einladung nicht mehr notwendig. Bei Beschwerden oder Krankheitsverdacht besteht weiterhin die Möglichkeit eine diagnostische Mammografie. Die ärztliche Zuweisung erfolgt hier altersunabhängig außerhalb des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms über eine Indikationenliste, die gemeinsam von Sozialversicherung und Österreichischer Ärztekammer erstellt wurde.

Die Darmspiegelung als Zusatzuntersuchung

Die Darmspiegelung kann bei Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin oder Chirurgie sowie im Krankenhaus auf den Abteilungen für Innere Medizin/Gastroenterologie oder Chirurgie durchgeführt werden. Eine Überweisung ist erforderlich.

Zur Qualitätssicherung in der Vorsorge-Koloskopie hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie das Projekt „Qualitätszertifikat Darmkrebsvorsorge“ ins Leben gerufen. Auf der Homepage der ÖGGH ist eine Liste aller Ärztinnen und Ärzte, die über dieses Zertifikat verfügen zu finden.

Hinweis Für Fragen oder Beratung zur Vorsorgeuntersuchung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceline „Vorsorgeuntersuchung“ telefonisch unter 0800 501 522 oder per E-Mail unter vu@sozialversicherung.at gerne zur Verfügung.

Wer hat Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchung?

Die Vorsorgeuntersuchung kann von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Österreich einmal jährlich kostenlos in Anspruch genommen werden. Auch nicht krankenversicherte Personen können die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, wenn sie sich bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Gebietskrankenkasse einen Ersatzkrankenschein für die Untersuchung ausstellen lassen. 

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Vorsorgeuntersuchung kann auf Kosten der Sozialversicherung einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Auch nicht versicherte Personen haben einen Anspruch darauf. Für sie übernimmt die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse die Kosten.

Was soll zur Untersuchung mitgebracht werden?

 

  • Als Anspruchsnachweis ist Ihre e-card oder der Ersatzkrankenschein erforderlich.
  • Zusätzlich empfiehlt es sich, alte Befunde von vorausgegangenen Untersuchungen mitzubringen.
  • Haben Sie schon einmal eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen, nehmen Sie den Arztbrief mit, den Sie damals erhalten haben. So kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt feststellen, ob sich Werte verändert haben.
  • Nehmen Sie eine Liste all jener Medikamente mit, die Sie regelmäßig einnehmen.

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